Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Vermietungsleistungen
§ 1 Leihzeit und Rückgabe Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Leihgegenstands durch den Verleiher und endet mit dem Wiedereintreffen des Leihgegenstands an dem vom Verleiher bestimmten Aufbewahrungsort.
§ 2 Weitergabe an Dritte Der Leihgegenstand oder Teile davon dürfen weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben noch vermietet oder verkauft werden.
§ 3 Haftung Der Entleiher verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihgegenstand. Sollte der Leihgegenstand oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Entleiher für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Leihgegenstand oder ein Teil davon verloren geht. Der Entleiher verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
§ 4 Beschädigungen Jede Beschädigung oder Verlust des Leihgegenstands oder eines Teils davon ist dem Verleiher sofort schriftlich anzuzeigen.
§ 5 Anzahlung Die Anzahlung der Produkte liegt bei 30% und wird von der Gesamtrechnung abgezogen. Im Falle einer Stornierung der Bestellung wird die Anzahlung nicht zurückerstattet
§ 6 Kaution Eine Kaution wird nur bei Selbstabholung erhoben und wird bei zurückerhalt in erhaltenem Zustand zurückerstattet.
§ 7 Kündigung/ Stornierung
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 50% des Angebotswerts
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 75% des Angebotswerts
danach - 100 % des Angebotswerts
§ 8 Rücktritt Der Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Der Leihgegenstand ist nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, an den Verleiher zurückzugeben.
§ 9 Parkplatz und Zugangsberechtigungen Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass der Aufbauplatz nicht weiter als 20m zum Lieferplatz besteht. Der Aufbauplatz muss an einem vom Auftraggeber zulässigem Ort sein. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist. Der Kunde haftet für solche Unannehmlichkeiten.
§ 10 Aufbau Nach dem Aufbau, hat der Kunde sich selbst zu überzeugen, dass der Aufbau rechtmäßig durchgeführt wurde, dies bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift. Sollten durch Naturgewalten oder Vandalismus Beschädigungen entstehen, haftet der Kunde. Der Aufbauort muss mindestens 1m nach außen vom Aufbauobjekt frei sein.
§ 11 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.